Allgemeine Geschäftsbedingungen der finletter und Fintech Week GmbH
Für Geschäftspartner gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der finletter und Fintech Week GmbH”: AGB Teil I
Für Besucher:innen von Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH”: AGB Teil II
AGB – Teil I
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der finletter und Fintech Week GmbH
1. Vertragspartnerin
finletter und Fintech Week GmbH, Lappenbergsallee 44, 20257 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 127546, vertreten durch die Geschäftsführung Caro Beese und Clas Beese, info@fintechweek.de
2. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die finletter und Fintech Week GmbH ist Ausrichterin von Veranstaltungen und erbringt Dienstleistungen für andere. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Dritten. Für diese sowie für alle damit einhergehenden Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlichen Handlungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden im direkten Geschäftsverhältnis mit der finletter und Fintech Week GmbH keine Anwendung. Sie gelten selbst dann nicht, wenn diese ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Partner für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat.
Besonderheiten gelten für Event-Hosts und Sponsoren, deren Vertragsgegenstand sich auf das Event-Hosting bezieht. Für das Event-Hosting erhalten diese im Rahmen von Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH und unter der jeweiligen Marke/des jeweiligen Titels die Möglichkeit, selbstständig Veranstaltungen auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten durchzuführen. Für die Teilnehmer:innen an Veranstaltungen des Event-Hosts oder des Sponsors gelten deren Geschäftsbedingungen, die diese den Teilnehmer:innen vor Vertragsschluss offenlegen. Dabei stellen Event-Host oder Sponsor zudem sicher, dass die eigenen Teilnahmebedingungen nicht mit denen der finletter und Fintech Week GmbH für die Teilnahme an Veranstaltungen kollidieren. Im Zweifel gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finletter und Fintech Week GmbH denen des Event-Hosts oder Sponsors vor und ergänzen die des Event-Hosts oder Sponsors, wo dessen Lücken aufweisen.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der finletter und Fintech Week GmbH über die Inhalte Ihrer Leistungen in Prospekten, Anzeigen, im Internet usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich.
Maßgeblich für die Entstehung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Partner und der finletter und Fintech Week GmbH ist das Angebot der finletter und Fintech Week GmbH in Verbindung mit deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Annahme durch den Partner.
Die Annahme des Angebotes durch den Partner bedarf der schriftlichen Übersendung per E-Mail an die finletter und Fintech Week GmbH.
Mit der Annahme erkennt der Partner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Ein Rechtsanspruch auf ein Angebot besteht nicht.
Das jeweilige Angebot und damit auch der Vertragsgegenstand bezieht sich nur auf die im Angebot aufgeführten Güter und Dienstleistungen. Es kann widerrufen werden, wenn es aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben seitens des Partners erstellt wurde.
Abweichende Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die finletter und Fintech Week GmbH per E-Mail.
4. Leistungen und Pflichten
Die wechselseitig zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Partnern abgeschlossenen Vertrag sowie aus dem dem Vertrag zugrundeliegenden Angebot der finletter und Fintech Week GmbH und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die finletter und Fintech Week GmbH hat die in dem Vertrag und in dem zugrundeliegenden Angebot beschriebenen Leistungen zu erbringen. Der Partner zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung und kommt seinen Mitwirkungspflichten nach.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
Ist vereinbart, dass die finletter und Fintech Week GmbH für den Partner das Eventmanagement oder die Werbung im Rahmen einer Veranstaltung der finletter und Fintech Week GmbH übernimmt, räumen sich Partner und finletter und Fintech Week GmbH gegenseitig die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlichen, unwiderruflichen, nicht ausschließlichen Rechte zur Nutzung von Namen und Marken ein.
Die Einräumung dieser Rechte ist auf das zwischen Partner und finletter und Fintech Week GmbH im Angebot festgehaltene Event beschränkt und betrifft ausschließlich die Rechte an Namen und Marken, die im Angebot der finletter und Fintech Week GmbH enthalten sind. Mit Angebot und Annahme des Angebotes und der Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Einräumung der Nutzungsrechte für beide Seiten als vereinbart.
Änderungen nach Zustandekommen des Vertrages hinsichtlich Namen und Marken zeigen sich die Partner sofort gegenseitig an und räumen die erforderlichen abweichenden Nutzungsrechte binnen 10 Tagen nach beiderseitiger Kenntnis ein.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind von der finletter und Fintech Week GmbH nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für die finletter und Fintech Week GmbH möglich ist. Andernfalls verfällt der Leistungsanspruch des Partners, ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Partner Schadensersatzansprüche zustehen.
Der Partner sichert ausdrücklich zu, dass er Inhaber der Urheber und Werknutzungsrechte der eingereichten Daten ist und gewährleistet, dass sämtliche Angaben zu den eingereichten Daten der Wahrheit entsprechen. Der Partner sichert ferner zu, dass sämtliche durch ihn eingereichten Daten keine Rechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Die genaue Platzierung von Marken und sonstigen Daten des Sponsors obliegt, soweit hierüber keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, der finletter und Fintech Week GmbH.
6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Der Partner entrichtet für die von der finletter und Fintech Week GmbH selbst oder durch diese beauftragte Dritte erbrachte, vereinbarte Leistungen eine Pauschalvergütung. Die Höhe richtet sich nach dem kaufmännischen Angebot zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Partner von der finletter und Fintech Week GmbH eine Rechnung per E-Mail.
Sofort nach Eingang der Rechnung beim Partner ist der volle Rechnungsbetrag zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Der Partner ist verpflichtet, den Betrag ohne Abzug und unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, auf eines der von der finletter und Fintech Week GmbH angegebenen Konten zu überweisen.
7. Stornierungsbedingungen
Erfolgt eine Stornierung durch den Partner, gelten folgende Bedingungen:
- Die Stornierung bedarf der Schriftform, sie muss per E-Mail bei der finletter und Fintech Week GmbH eingehen.
- Für die Ermittlung der nachfolgend genannten Fristen ist der Zugang der Stornierung bei der finletter und Fintech Week GmbH maßgebend. Die Beweislast trägt der Partner.
Stornierungsfristen und -bedingungen:
- bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn oder vor Fristende zur Erbringung einer Dienstleistung 50 Prozent des Rechnungsbetrages zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer,
- bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder vor Fristende zur Erbringung einer Dienstleistung 80 Prozent des Rechnungsbetrages zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer,
- ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder vor Fristende zur Erbringung einer Dienstleistung 100 Prozent des Rechnungsbetrages zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer.
8. Nichtstattfinden von Veranstaltungen
Die finletter und Fintech Week GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Veranstaltung – gleich aus welchem Grund – nicht durchgeführt wird. In diesem Fall erhält der Partner bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Partners sind ausgeschlossen.
Im Falle von höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben oder anderen zwingenden Gründen, für die die finletter und Fintech Week GmbH nicht verantwortlich ist, ist sie zudem berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise abzusagen. Der Sponsor hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
9. Datenübermittlung und -nutzung
Dem Partner ist bekannt, dass die finletter und Fintech Week GmbH in den Grenzen der datenschutzrechtlichen Vorschriften berechtigt ist, die den Partner betreffenden Daten zur automatischen Verarbeitung elektronisch zu speichern und diese, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, an Dienstleistungspartner der finletter und Fintech Week GmbH weiterzugeben. Mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Partner hierzu sein Einverständnis und akzeptiert die Datenschutzvorgaben der finletter und Fintech Week GmbH.
Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf der Daten an Dritte, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie erfolgt im vorbezeichneten Rahmen oder der Partner hat der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zugestimmt.
Der Partner kann der Speicherung und Verwendung der erhobenen und gespeicherten Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen: datenschutz@fintechweek.de. Dies kann dazu führen, dass die finletter und Fintech Week GmbH zur Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben nicht mehr in der Lage ist. Eine Haftung der finletter und Fintech Week GmbH oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
9. Haftung
a) Grundsatz
Die Haftung der finletter und Fintech Week GmbH, ihrer Organe, Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen für Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der finletter und Fintech Week GmbH, ihrer Organe, Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfen auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Alle Ansprüche gegenüber der finletter und Fintech Week GmbH sind schriftlich geltend zu machen.
b) Haftung bei Veranstaltungen mit Partnern
Event-Hosts und Sponsoren, deren Vertrag ein Event-Hosting vorsieht, haften für alle mit der Veranstaltung verbundenen Risiken selbst. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu den Teilnehmer:innen des Events und sonstigen Dienstleistern. Event-Hosts und Sponsoren stellen sicher, dass für das jeweilige Event eine eigene Veranstaltungsversicherung besteht. Besteht eine solche bei der Durchführung des Events nicht, tragen Event-Hosts und Sponsoren das volle Risiko und die Haftung.
Event-Hosts und Sponsoren mit Event-Hostings stellen sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenüber Vertragspartnern, Teilnehmer:innen und gegenüber in das Event involvierten Dritten eingehalten werden.
Die finletter und Fintech Week GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der im Angebot aufgeführten Leistungen beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Die finletter und Fintech Week GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der von den Partnern in den Veranstaltungen oder Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen, sofern der finletter und Fintech Week GmbH nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Für Schäden oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von möglichen fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten der Vorträge oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die finletter und Fintech Week GmbH keine Haftung.
10. Wohlverhalten und Vertraulichkeit
Beide Parteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung des Events von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Sie verpflichten sich, über die getroffenen Vereinbarung Stillschweigen, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus, zu bewahren.
11. Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz einer vorherigen Abmahnung weiterhin schuldhaft verletzt.
12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Jede Änderung oder Ergänzung sowie eine Aufhebung der getroffenen Vereinbarungen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gegenseitige Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung können nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinngehalt der ursprünglichen Absichten der Parteien möglichst weitgehend entsprechen. Dies gilt für unbeabsichtigte Lücken entsprechend.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
Hamburg, 25.05.2022
AGB – Teil II
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH
1. Veranstalterin
„Veranstalterin“ ist die finletter und Fintech Week GmbH, Lappenbergsallee 44, 20257 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 127546, vertreten durch die Geschäftsführung Caro Beese und Clas Beese, info@fintechweek.de
2. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH gelten die für die jeweilige Veranstaltung spezifisch ausgewiesenen Konditionen sowie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die finletter und Fintech Week GmbH nutzt für das Ticketing die Online-Bestellplattform „Eventbrite Inc.“. Das dortige Bestellen von Tickets stellt von Seiten der Bestellerin lediglich ein Angebot für einen Vertragsabschluss unter Einbeziehung der AGB der finletter und Fintech Week GmbH dar. Das Angebot gilt mit Anklicken des Feldes „Kaufen“ als abgegeben. Ein Vertrag kommt mit der finletter und Fintech Week GmbH erst zustande, wenn die Bestellerin nach Eingabe der korrekten Zahlungsdaten von Eventbrite eine Transaktionsnummer erhält.
Die Nutzungsbedingungen und Rückerstattungsrichtlinien von Eventbrite finden Anwendung.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die finletter und Fintech Week GmbH.
Die finletter und Fintech Week GmbH ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung in begründeten Fällen abzulehnen. Eventbrite ist zudem berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Bestellerin gegen von der finletter und Fintech Week GmbH oder von Eventbrite aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Verkaufs hingewiesen wurde. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO hin, die die Besucherin mit diesen AGB in Ziffer 7 durch Bestellung der Tickets erteilt.
3. Teilnehmerbeitrag und Erstattung
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin.
Die finletter und Fintech Week GmbH behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen und die Änderung/Abweichung der Teilnehmerin zumutbar ist. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf (Teil-) Rückerstattung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen.
Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Sprecherin durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer bestimmten Sprecherin angekündigt wurde.
Die finletter und Fintech Week GmbH ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung einer Sprecherin, Schließung/Störung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Im Falle einer Absage erstattet die finletter und Fintech Week GmbH den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall, können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte eine Teilnehmerin wegen einer Terminänderung durch die finletter und Fintech Week GmbH daran gehindert sein, die Veranstaltung zu besuchen, so kann sie gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung.
4. Fälligkeit und Zahlung
Mit Erhalt der Transaktionsnummer bei Eventbrite ist der Teilnahmebeitrag sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die finletter und Fintech Week GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei nachträglicher Änderung der Rechnungsinformationen durch die Teilnehmerin ist die finletter und Fintech Week GmbH berechtigt, eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 Euro zu erheben.
5. Stornierungsbedingungen
Stornierungen sind nur über die Online-Bestellplattform „Eventbrite Inc.“ möglich.
Es gelten folgende Bedingungen bei einer Stornierung durch eine Teilnehmerin:
- vollständige Rückerstattung bis 30 Tage vor der Veranstaltung
- 50 % bis 7 Tage vor der Veranstaltung
- keine Rückerstattung bei weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung.
Weist ein Teilnehmer nach, dass kein Aufwand oder ein geringerer als die Aufwandsentschädigung entstanden ist, entfällt diese oder reduziert sich.
Die Vertretung einer Teilnehmerin durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden Zulassungsvoraussetzungen bestehen.
Für alle Stornierungen und Änderungen fällt pro Teilnehmerin eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 19,95 EUR plus MwSt. an.
Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht.
6. Nutzungsrechte an Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen, welche der Teilnehmerin anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der finletter und Fintech Week GmbH in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder in sonstiger Weise genutzt oder verändert werden.
Eine Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
Vorträge sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Speichermedien jeglicher Art sowie deren Verbreitung ist in Veranstaltungen der finletter und Fintech Week GmbH grundsätzlich erwünscht und gestattet, es sei denn, eine Teilnehmerin, Event-Host, Sprecherin, Veranstalterin oder sonst Betroffene widerspricht dem ausdrücklich.
Livestreaming ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Veranstalterin erlaubt. Anfragen sind bis mindestens 2 Tage vor der Veranstaltung zu richten an info@fintechweek.de
7. Datenschutz, Bild- und Tonaufnahmen
Die finletter und Fintech Week GmbH speichert und verarbeitet ihr übermittelte personenbezogenen Daten digital zu Verwaltungszwecken.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Dies gilt auch für Partner der finletter und Fintech Week GmbH. Eine Verwendung findet innerhalb der geltenden rechtlichen Grenzen statt, um den Teilnehmerinnen postalisch, per E-Mail oder telefonisch Informationen über gebuchte und weitere Angebote der finletter und Fintech Week GmbH zukommen zu lassen. Die Teilnehmerin kann jederzeit gegen die Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache schriftlich per E-Mail gegenüber der finletter und Fintech Week GmbH widersprechen: info@fintechweek.de
Die Namens- und Anschriftendaten können über eine Teilnehmerinnenliste den anderen Veranstaltungsteilnehmerinnen zugänglich gemacht werden, soweit hierfür eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.
Für die finletter und Fintech Week GmbH als Veranstalterin ist es erforderlich, ihre künftigen Veranstaltungen mit Fotos und Videos vergangener Veranstaltungen zu bewerben und so die Attraktivität der Veranstaltungen herauszustellen. Die finletter und Fintech Week GmbH hat daher ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Ziff. f) DSGVO, Fotos und Videos von der Veranstaltung anzufertigen, auf denen auch das Publikum zu erkennen ist, und diese Aufnahmen zum Zwecke der Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu nutzen, sie insbesondere örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Die angefertigten Aufnahmen können zu dem vorerwähnten Werbezweck auch auf den Social-Media-Kanälen der finletter und Fintech Week GmbH zugänglich gemacht oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Zeitlich ist die Nutzung nicht beschränkt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung der finletter und Fintech Week GmbH.
Teilnehmerinnen sind grundsätzlich befugt, auf den Events Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen anzufertigen. Unberührt von dem Recht der Teilnehmerin bleiben die Rechte und Befugnisse der auf der Veranstaltung anwesenden Personen, die es zu beachten gilt. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind ferner Programmpunkte, die die finletter und Fintech Week GmbH entsprechend gekennzeichnet hat. Hier ist die Anfertigung jeglicher Aufnahmen untersagt. Bei einem Verstoß ist die finletter und Fintech Week GmbH berechtigt, die Teilnehmerin der Veranstaltung ohne Erstattung des Ticketpreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.
Die finletter und Fintech Week GmbH informiert teilnehmende Personen hiermit ausdrücklich über ihre Rechte. Die Teilnehmerinnen haben das Recht,
- Auskunft darüber zu verlangen, ob die Besucherin von der Veranstalterin aufgenommen wurde und wie die Aufnahmen von der Veranstalterin genutzt werden/wurden,
- die Löschung ihrer Aufnahmen gemäß Art. 17 DSGVO zu verlangen,
- die Einschränkung der Nutzung ihrer Aufnahmen gemäß Art. 18 DSGVO zu verlangen,
- der Nutzung der Fotos durch die Veranstalterin gemäß Art. 21 DSGVO zu widersprechen,
- die Übertragung der Aufnahmen gemäß Art. 20 DSGVO zu verlangen.
Anfragen per E-Mail an datenschutz@fintechweek.de
Die Teilnehmerin kann sich beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten über die Nutzung durch den Veranstalter beschweren. Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg, Tel. 040 / 428 54 – 4040, Fax: 040 / 428 54 – 4000, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
8. Haftung und Gewährleistung
Die finletter und Fintech Week GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in den Veranstaltungen und/oder Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen sofern der finletter und Fintech Week GmbH nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Für Schäden und/oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von möglichen fehlerhaften und/ oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/ oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die finletter und Fintech Week GmbH keine Haftung.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haften die finletter und Fintech Week GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Für Schäden auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte haftet die finletter und Fintech Week GmbH nicht.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11. Widerrufsbelehrung
Die Teilnehmerin hat, sofern sie Verbraucherin ist, das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form, ausschließlich per E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, d.h. mit der Anmeldung über Eventbrite. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: finletter und Fintech Week GmbH an info@fintechweek.de
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung bereits begonnen hat, unabhängig davon, ob die Teilnehmerin teilnimmt oder nicht.
Hamburg, 25.05.2022